Anlage 9 EuWO

(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlStimmzettelumschlag für die BriefwahlIn diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.

Rückseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlNur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.Sodann- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und- den Wahlschein mit der unterschriebenenVersicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.